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Der Rückschnitt spielt eine zentrale Rolle im Asphaltbau und ist eine zwingende Anforderung gemäß den technischen Regelwerken für den Straßenbau. Diese Vorschrift sorgt für eine langfristige Stabilität der Straßenoberfläche und verhindert Schäden, die durch unzureichende Einbindetiefen entstehen könnten.
Nach dem Ausschneiden des Asphalts erfolgt die Entfernung der alten Deckschicht sowie die Aushubarbeiten für die neue Infrastruktur (z. B. Glasfasertrassen). Die Norm schreibt vor, dass die Asphaltkanten nach dem ersten Schnitt nochmals mindestens 15 cm auf beiden Seiten erweitert werden müssen. Dies hat mehrere Gründe:
Die Verpflichtung zum Rückschnitt ist in den Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Straßenbau (ZTV Asphalt-StB) sowie in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB) festgelegt.
Der Rückschnitt ist eine essenzielle Maßnahme zur Sicherstellung der Langlebigkeit und Qualität von Straßensanierungen. Ohne diesen Schritt würde die Stabilität der neuen Asphaltschichten gefährdet und langfristige Schäden wie Risse oder Setzungen könnten auftreten. Daher ist es unerlässlich, dass Bauunternehmen diesen Prozess genau nach Norm ausführen.